Warum ist ein Notar beim Hauskauf Pflicht?

Notarkosten beim Hauskauf: Was kostet der Notar wirklich? (mit Beispielrechnung)

In Deutschland ist jeder Immobilienkaufvertrag notariell zu beurkunden — anderenfalls ist er nichtig (§ 311b BGB). Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, überwacht die ordnungsgemäße Abwicklung und veranlasst die Grundbuchumschreibung.

Was kostet ein Notar beim Hauskauf?

Notarkosten beim Hauskauf: Was kostet der Notar wirklich? (mit Beispielrechnung)

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Eigenkapitalquote und Darlehensbedarf.">Kaufpreis. Sie sind nicht verhandelbar — jeder Notar muss diese Gebühren nehmen.

Kostenbeispiel bei 350.000 € Kaufpreis

  • Beurkundung Kaufvertrag: ca. 1.400 €
  • Auflassungsvormerkung im Grundbuch: ca. 700 €
  • Grundbucheintrag Eigentumsübertragung: ca. 700 €
  • Grundbucheintrag Darlehen abbezahlt ist.">Grundschuld (Bankdarlehen): ca. 700 €
  • Nebenkosten (Auslagen, MwSt.): ca. 500 €
  • Gesamt: ca. 4.000 € (1,14 %)

Grundbuchkosten separat

Zusätzlich zum Notar erhebt das Grundbuchamt eigene Gebühren für die Eintragungen. Diese sind im obigen Beispiel bereits enthalten. Insgesamt rechnen Käufer mit 1,5–2,0 % des Kaufpreises für Notar + Grundbuch zusammen.

Tipps zur Kostenkontrolle

  • Einen Notar wählen, der günstige Pauschalen für Standardverträge anbietet (selten möglich)
  • Inventar (Küche, Einbauschränke) separat im Kaufvertrag ausweisen — senkt die Berechnungsgrundlage
  • Keine unnötigen Leistungen beim Notar beauftragen (z.B. kein Treuhandkonto nötig wenn Bank direkt zahlt)

Plane die Notarkosten als fixen Bestandteil deiner Nebenkostenplanungein. Mehr zu Finanzierung und Eigenkapital in unserem Rechner.

Offizielle Gebührentabellen findest du bei der Bundesnotarkammer. Neutrale Verbraucherinformationen: Verbraucherzentrale.

Notargebühren: Was genau wird berechnet?

Notargebühren sind in Deutschland gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren sind proportional zum Kaufpreis — es gibt keine Verhandlungsmöglichkeit. Folgende Positionen fallen typischerweise an:

  • Beurkundung Kaufvertrag: ca. 0,8–1,0 % des Kaufpreises
  • Auflassungsvormerkung: ca. 0,2 % des Kaufpreises
  • Grundbucheintrag (Eigentumsübergang): ca. 0,2–0,3 %
  • Grundschuldeintrag (für Bankdarlehen): ca. 0,2–0,3 % der Grundschuld
  • Auslagen (Kopien, Post etc.): 100–300 € pauschal
Gesamtkosten Notar + Grundbuch: Plane mit ca. 1,5–2,0 % des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das 6.000–8.000 €. Diese Kosten müssen aus Eigenkapital bezahlt werden.

Notargebühren-Tabelle nach Kaufpreis

KaufpreisNotar + Grundbuch (ca.)+ Grundschuld (ca.)Gesamt
200.000 €3.200 €1.200 €ca. 4.400 €
300.000 €4.500 €1.700 €ca. 6.200 €
400.000 €5.800 €2.200 €ca. 8.000 €
600.000 €8.200 €3.000 €ca. 11.200 €

Was steht im Kaufvertrag? Die wichtigsten Punkte

Der Notar erstellt den Vertragsentwurf — du hast das Recht, ihn mindestens 2 Wochen vorher zu erhalten und zu prüfen. Achte besonders auf: vollständige Beschreibung des Kaufobjekts (alle Flurstücke, Nebenräume, Stellplätze), Haftungsausschlüsse (bekannte Mängel müssen deklariert werden — versteckte Mängel können zur Anfechtung führen), Zahlungsbedingungen (wann Kaufpreis fällig, welche Voraussetzungen?) und Übergabetermin. Für eine erste Kalkulation aller Nebenkosten nutze unseren Eigenkapital-Rechner.

Notarkosten beim Hauskauf: Was kostet was genau?

Notarkosten sind gesetzlich geregelt (GNotKG) — es gibt keine Verhandlungsmöglichkeit. Was variiert, ist nur welche Leistungen anfallen.

LeistungKosten (bei 300.000 €)Pflicht?
Beurkundung Kaufvertragca. 1.200–1.500 €Ja
Grundbucheintragung (Eigentumsübergang)ca. 600–800 €Ja
Grundschuldbestellung (Hypothek)ca. 300–500 €Bei Finanzierung ja
Vollzugskosten, Auslagenca. 200–400 €Ja
Löschung alte Grundschuld (Anschlussfinanzierung – oft günstiger als Prolongation.">Umschuldung)ca. 200–400 €Bei Anbieterwechsel

Gesamtkosten: Typisch 1,5–2 % des Kaufpreises für Notar + Grundbuchamt zusammen. Bei 300.000 € sind das ca. 4.500–6.000 €.

Wer zahlt? Laut Gesetz übernimmt der Käufer alle Notarkosten. Ausnahme: Wenn der Verkäufer eine bereits eingetragene Grundschuld löschen muss — das trägt er selbst. Bei Umschuldung zahlt der Kreditnehmer die Grundschuldabtretungskosten.