Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register aller Grundstücke in Deutschland. Es wird beim Amtsgericht geführt und enthält alle wichtigen Informationen zu Eigentumsverhältnissen und Belastungen einer Immobilie.
Beim Immobilienkauf wird nach der Zahlung des Kaufpreises dein Name als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Vorher sichert eine Auflassungsvormerkung deine Rechte.
Was steht im Grundbuch?

- Abteilung I: Eigentümer (aktuell und früher)
- Abteilung II: Lasten und Beschränkungen (z.B. Wegerechte, Vorkaufsrechte)
- Abteilung III: Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken)
Grundschuld: Die Sicherheit der Bank
Wenn du eine Baufinanzierung aufnimmst, lässt die Bank eine Grundschuld im Grundbuch eintragen. Das ist ihre Sicherheit: Wenn du nicht mehr zahlst, kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern lassen.
Die Grundschuld bleibt nach Abbezahlung des Darlehens zunächst im Grundbuch. Du bekommst eine Löschungsbewilligung — und kannst sie dann löschen lassen (kostet ca. 200–500 €) oder für eine spätere Finanzierung stehen lassen.
Grundbuch prüfen vor dem Kauf
Prüfe vor dem Kauf immer das Grundbuch auf Altlasten. Bestehende Grundschulden müssen beim Kauf gelöscht oder übernommen werden — das muss im Kaufvertrag geregelt sein.
Dein Notar organisiert die Grundbucheinsicht. Kosten für den Eintrag: ca. 0,5 % des Kaufpreises. Mehr zu den Notarkosten findest du in unserem Ratgeber.
Was steht im Grundbuch?
Das Grundbuch ist das amtliche Register aller Immobilien in Deutschland. Es ist in drei Abteilungen gegliedert und enthält alle rechtlichen Informationen zu einer Immobilie.
| Abteilung | Inhalt |
|---|---|
| Bestandsverzeichnis | Genaue Beschreibung der Immobilie, Flurstück, Lage |
| Abteilung I | Eigentümer (Name, Eigentümerform) |
| Abteilung II | Lasten & Beschränkungen (Wegerechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte) |
| Abteilung III | Grundpfandrechte: Hypotheken & Grundschulden der Bank |
Grundschuld beim Immobilienkauf
Wenn du ein Haus kaufst und finanzierst, lässt die Bank eine Grundschuld in Abt. III eintragen — in Höhe des Darlehensbetrages. Diese dient als Sicherheit: Zahlt der Käufer nicht, kann die Bank die Zwangsversteigerung betreiben.
Grundbucheinsicht: Wer darf einsehen?
Das Grundbuch ist nicht öffentlich, aber jeder mit "berechtigtem Interesse" kann Einsicht nehmen — z.B. potenzielle Käufer, Banken, Rechtsanwälte. Die Gebühr beträgt ca. 10–20 € pro Auszug.
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Was kostet ein Grundbucheintrag?
| Eintrag | Kaufpreis 250.000 € | Kaufpreis 400.000 € |
|---|---|---|
| Eigentumsumschreibung | ca. 500–700 € | ca. 800–1.100 € |
| Grundschuld eintragen | ca. 300–450 € | ca. 500–700 € |
| Löschung Grundschuld | ca. 200–300 € | ca. 300–450 € |
Was steht im Grundbuch — und warum ist das wichtig?
Das Grundbuch ist öffentlich und zeigt: wem die Immobilie gehört (Abteilung I), welche Lasten und Beschränkungen bestehen (Abt. II — z.B. Wegerechte, Nießbrauch), und welche Grundschulden/Hypotheken eingetragen sind (Abt. III). Vor jedem Kauf solltest du einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern (kostet ca. 10–20 € beim Grundbuchamt) und alle Einträge prüfen.