Was ist das Grundbuch?

Grundbucheintrag beim Hauskauf: Was bedeutet das?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register aller Grundstücke in Deutschland. Es wird beim Amtsgericht geführt und enthält alle wichtigen Informationen zu Eigentumsverhältnissen und Belastungen einer Immobilie.

Beim Immobilienkauf wird nach der Zahlung des Kaufpreises dein Name als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Vorher sichert eine Auflassungsvormerkung deine Rechte.

Was steht im Grundbuch?

Grundbucheintrag beim Hauskauf: Was bedeutet das?
  • Abteilung I: Eigentümer (aktuell und früher)
  • Abteilung II: Lasten und Beschränkungen (z.B. Wegerechte, Vorkaufsrechte)
  • Abteilung III: Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken)

Grundschuld: Die Sicherheit der Bank

Wenn du eine Baufinanzierung aufnimmst, lässt die Bank eine Grundschuld im Grundbuch eintragen. Das ist ihre Sicherheit: Wenn du nicht mehr zahlst, kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern lassen.

Die Grundschuld bleibt nach Abbezahlung des Darlehens zunächst im Grundbuch. Du bekommst eine Löschungsbewilligung — und kannst sie dann löschen lassen (kostet ca. 200–500 €) oder für eine spätere Finanzierung stehen lassen.

Grundbuch prüfen vor dem Kauf

Prüfe vor dem Kauf immer das Grundbuch auf Altlasten. Bestehende Grundschulden müssen beim Kauf gelöscht oder übernommen werden — das muss im Kaufvertrag geregelt sein.

Dein Notar organisiert die Grundbucheinsicht. Kosten für den Eintrag: ca. 0,5 % des Kaufpreises. Mehr zu den Notarkosten findest du in unserem Ratgeber.

Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch ist das amtliche Register aller Immobilien in Deutschland. Es ist in drei Abteilungen gegliedert und enthält alle rechtlichen Informationen zu einer Immobilie.

AbteilungInhalt
BestandsverzeichnisGenaue Beschreibung der Immobilie, Flurstück, Lage
Abteilung IEigentümer (Name, Eigentümerform)
Abteilung IILasten & Beschränkungen (Wegerechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte)
Abteilung IIIGrundpfandrechte: Hypotheken & Grundschulden der Bank

Grundschuld beim Immobilienkauf

Wenn du ein Haus kaufst und finanzierst, lässt die Bank eine Grundschuld in Abt. III eintragen — in Höhe des Darlehensbetrages. Diese dient als Sicherheit: Zahlt der Käufer nicht, kann die Bank die Zwangsversteigerung betreiben.

Kosten: Grundbucheintrag (Grundschuld) kostet ca. 0,5 % des Darlehensbetrages. Bei 300.000 € also ca. 1.500 €. Der Notar kümmert sich um alles — du musst selbst nichts beim Grundbuchamt einreichen.

Grundbucheinsicht: Wer darf einsehen?

Das Grundbuch ist nicht öffentlich, aber jeder mit "berechtigtem Interesse" kann Einsicht nehmen — z.B. potenzielle Käufer, Banken, Rechtsanwälte. Die Gebühr beträgt ca. 10–20 € pro Auszug.

Plane deine Finanzierung vollständig mit unserem Baufinanzierungsrechner.

Was kostet ein Grundbucheintrag?

EintragKaufpreis 250.000 €Kaufpreis 400.000 €
Eigentumsumschreibungca. 500–700 €ca. 800–1.100 €
Grundschuld eintragenca. 300–450 €ca. 500–700 €
Löschung Grundschuldca. 200–300 €ca. 300–450 €

Was steht im Grundbuch — und warum ist das wichtig?

Das Grundbuch ist öffentlich und zeigt: wem die Immobilie gehört (Abteilung I), welche Lasten und Beschränkungen bestehen (Abt. II — z.B. Wegerechte, Nießbrauch), und welche Grundschulden/Hypotheken eingetragen sind (Abt. III). Vor jedem Kauf solltest du einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern (kostet ca. 10–20 € beim Grundbuchamt) und alle Einträge prüfen.

Achtung: Alte Grundschulden des Verkäufers müssen vor oder bei Kauf gelöscht werden. Stell sicher, dass der Kaufpreis über das Notaranderkonto fließt — der Notar veranlasst dann automatisch die Löschung. Direkt an den Verkäufer überweisen ist riskant.