Was ist Wohnriester?

Wohnriester (§ 92a EStG, auch "Eigenheimrente") ermöglicht die Nutzung von Riester-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum. Du kannst entweder angesparte Riester-Beträge für den Kauf entnehmen oder einen Riester-Bausparvertrag oder ein Riester-Bankdarlehen nutzen.
Die drei Wohnriester-Wege

- 1. Entnahmemodell: Riester-Guthaben für Eigenkapital oder Sondertilgung nutzen
- 2. Riester-Bausparer: Staatlich gefördertes Bausparen + Darlehenszusage
- 3. Riester-Baudarlehen: Bankdarlehen mit Riester-Förderung
Die Förderung
- Grundzulage: 175 €/Jahr
- Kinderzulage: 300 €/Kind/Jahr (für nach 2008 geborene Kinder)
- Berufseinsteiger-Bonus: Einmalig 200 € zusätzlich
- Steuerlicher Sonderausgabenabzug: Bis 2.100 €/Jahr
Das Wohnförderkonto und die Besteuerung
Das entnommene Kapital wird auf ein fiktives Wohnförderkonto gebucht und im Rentenalter versteuert. Das klingt abschreckend — aber der Steuersatz im Rentenalter ist oft deutlich niedriger als heute.
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Erfahrung: Eigenkapital ist der unterschätzte Hebel
In der Praxis sehen wir oft: Wer die letzten 12 Monate gezielt spart und noch einmal 10.000–20.000 € Eigenkapital zusammenbekommt, spart durch die bessere Beleihungsklasse manchmal mehr als durch das EK selbst — nämlich 0,1–0,2 % weniger Zins über 10 Jahre.
Den vollständigen Gesetzestext zu Wohnriester enthält § 92a EStG. Neutrale Bewertung liefert die Verbraucherzentrale. Kombination mit Bausparen: Bausparen.one.
Wohnriester als Eigenkapital: So funktioniert es
Wohnriester (Eigenheimrente) erlaubt es, das angesparte Riester-Kapital steuerfrei für den Immobilienerwerb zu verwenden. Das Geld fließt direkt in die Tilgung — nicht in die Tasche.
| Merkmal | Wohnriester |
|---|---|
| Entnahme möglich | 100 % des angesparten Kapitals |
| Für | Kauf, Bau, Umbau (barrierefrei) |
| Nachbesteuerung | Ja — im Wohnförderkonto (fiktiv angesammelter Betrag wird im Alter besteuert) |
| Steuerersparnis jetzt | Bis 2.100 €/Jahr absetzbar + Zulagen |
| Zulagen | 175 €/Jahr Grundzulage + 300 € je Kind |
Wohnförderkonto: Was du wissen musst
Das entnommene Kapital wird im Wohnförderkonto erfasst und jährlich mit 2 % verzinst (fiktiv). Im Rentenalter wird dieser fiktive Betrag als Einkommen besteuert — mit dem dann geltenden (meist niedrigeren) Steuersatz.
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Wohn-Riester konkret: Zahlen und Voraussetzungen
| Zulage | Betrag pro Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | Mind. 4 % des Vorjahresbruttos einzahlen |
| Kinderzulage | 300 € (ab 2008 geborene Kinder) | Kindergeld-Berechtigung |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € einmalig | Unter 25 Jahre bei Vertragsabschluss |
Wohn-Riester für die Baufinanzierung nutzen
Das angesparte Kapital kann komplett für Wohneigentum entnommen werden. Dabei gibt es zwei Varianten: Sofortentnahme (gesamtes Kapital als Eigenkapital) oder tilgungsbegleitende Entnahme (jährliche Tilgung des Baudarlehens aus dem Riester-Vertrag).
Das Wohnförderkonto läuft weiter und muss im Rentenalter versteuert werden — aber mit dem niedrigeren Rentensteuersatz. Für Menschen mit Kindern und mittlerem Einkommen rechnet sich Wohn-Riester fast immer. Ohne Kinder ist ein ETF-Sparplan oft rentabler.
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