Was ist Wohnriester?

Wohnriester: Staatliche Förderung für dein Eigenheim nutzen

Wohnriester (§ 92a EStG, auch "Eigenheimrente") ermöglicht die Nutzung von Riester-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum. Du kannst entweder angesparte Riester-Beträge für den Kauf entnehmen oder einen Riester-Bausparvertrag oder ein Riester-Bankdarlehen nutzen.

Die drei Wohnriester-Wege

Wohnriester: Staatliche Förderung für dein Eigenheim nutzen
  • 1. Entnahmemodell: Riester-Guthaben für Eigenkapital oder Sondertilgung nutzen
  • 2. Riester-Bausparer: Staatlich gefördertes Bausparen + Darlehenszusage
  • 3. Riester-Baudarlehen: Bankdarlehen mit Riester-Förderung

Die Förderung

  • Grundzulage: 175 €/Jahr
  • Kinderzulage: 300 €/Kind/Jahr (für nach 2008 geborene Kinder)
  • Berufseinsteiger-Bonus: Einmalig 200 € zusätzlich
  • Steuerlicher Sonderausgabenabzug: Bis 2.100 €/Jahr

Das Wohnförderkonto und die Besteuerung

Das entnommene Kapital wird auf ein fiktives Wohnförderkonto gebucht und im Rentenalter versteuert. Das klingt abschreckend — aber der Steuersatz im Rentenalter ist oft deutlich niedriger als heute.

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Erfahrung: Eigenkapital ist der unterschätzte Hebel

In der Praxis sehen wir oft: Wer die letzten 12 Monate gezielt spart und noch einmal 10.000–20.000 € Eigenkapital zusammenbekommt, spart durch die bessere Beleihungsklasse manchmal mehr als durch das EK selbst — nämlich 0,1–0,2 % weniger Zins über 10 Jahre.

Tipp: Jeder Euro Eigenkapital über Stufengrenzen (80 %, 70 %, 60 % Beleihungsauslauf) hat überproportionale Wirkung. Berechne deinen Vorteil: Rechner.

Den vollständigen Gesetzestext zu Wohnriester enthält § 92a EStG. Neutrale Bewertung liefert die Verbraucherzentrale. Kombination mit Bausparen: Bausparen.one.

Wohnriester als Eigenkapital: So funktioniert es

Wohnriester (Eigenheimrente) erlaubt es, das angesparte Riester-Kapital steuerfrei für den Immobilienerwerb zu verwenden. Das Geld fließt direkt in die Tilgung — nicht in die Tasche.

MerkmalWohnriester
Entnahme möglich100 % des angesparten Kapitals
FürKauf, Bau, Umbau (barrierefrei)
NachbesteuerungJa — im Wohnförderkonto (fiktiv angesammelter Betrag wird im Alter besteuert)
Steuerersparnis jetztBis 2.100 €/Jahr absetzbar + Zulagen
Zulagen175 €/Jahr Grundzulage + 300 € je Kind

Wohnförderkonto: Was du wissen musst

Das entnommene Kapital wird im Wohnförderkonto erfasst und jährlich mit 2 % verzinst (fiktiv). Im Rentenalter wird dieser fiktive Betrag als Einkommen besteuert — mit dem dann geltenden (meist niedrigeren) Steuersatz.

Wichtig: Wohnriester lohnt sich vor allem für Gutverdiener mit hohem Steuersatz jetzt. Bei Geringverdienern oder kurzer Laufzeit oft weniger vorteilhaft. Individuelle Beratung empfehlenswert.

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Wohn-Riester konkret: Zahlen und Voraussetzungen

ZulageBetrag pro JahrVoraussetzung
Grundzulage175 €Mind. 4 % des Vorjahresbruttos einzahlen
Kinderzulage300 € (ab 2008 geborene Kinder)Kindergeld-Berechtigung
Berufseinsteiger-Bonus200 € einmaligUnter 25 Jahre bei Vertragsabschluss

Wohn-Riester für die Baufinanzierung nutzen

Das angesparte Kapital kann komplett für Wohneigentum entnommen werden. Dabei gibt es zwei Varianten: Sofortentnahme (gesamtes Kapital als Eigenkapital) oder tilgungsbegleitende Entnahme (jährliche Tilgung des Baudarlehens aus dem Riester-Vertrag).

Das Wohnförderkonto läuft weiter und muss im Rentenalter versteuert werden — aber mit dem niedrigeren Rentensteuersatz. Für Menschen mit Kindern und mittlerem Einkommen rechnet sich Wohn-Riester fast immer. Ohne Kinder ist ein ETF-Sparplan oft rentabler.

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