Riester und Immobilien: Wohnriester

Über das sogenannte "Wohnriester" (§ 92a EStG) kannst du dein gesamtes angesparte Riester-Kapital entnehmen und für eine selbst genutzte Immobilie verwenden. Die staatlichen Förderungen (Grundzulage 175 €/Jahr + Kinderzulagen) bleiben erhalten.
Wie funktioniert die Entnahme?

- Entnahme bei Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie
- Mindestentnahme 3.000 €, Maximum: das gesamte Kapital
- Das Kapital wird in ein fiktives Wohnförderkonto umgebucht
- Dieses Konto wird versteuert (nachgelagert) — aber erst ab 60
Für wen lohnt sich Wohnriester?
- Wer ohnehin riestert und eine Immobilie plant
- Gut: Familien mit mehreren Kindern (hohe Kinderzulagen)
- Weniger gut: Singles ohne Kinder (nur 175 € Grundzulage)
- Wichtig: Nur für selbst genutztes Wohneigentum
Alternative: Riester als Rentenkapital belassen
Wer Riester nicht fürs Eigenheim nutzt, kann es als Altersvorsorge weiterlaufen lassen. Die Entscheidung hängt vom persönlichen Steuersatz im Rentenalter ab. Berechne deinen Eigenkapitalbedarf mit unserem Rechner.
Erfahrung: Eigenkapital ist der unterschätzte Hebel
In der Praxis sehen wir oft: Wer die letzten 12 Monate gezielt spart und noch einmal 10.000–20.000 € Eigenkapital zusammenbekommt, spart durch die bessere Beleihungsklasse manchmal mehr als durch das EK selbst — nämlich 0,1–0,2 % weniger Zins über 10 Jahre.
Den genauen Gesetzestext zu Wohnriester findest du in § 92a EStG auf gesetze-im-internet.de. Mehr zur Kombination Riester und Bausparvertrag: Bausparen.one.
Riester-Rente für den Hauskauf verwenden
Das angesparte Riester-Kapital kann vollständig für eine selbst bewohnte Immobilie genutzt werden. Möglich sind Komplettentnahme oder Teilentnahmen (mind. 3.000 €).
| Option | Details |
|---|---|
| Vollständige Entnahme | Gesamtes Kapital + Zulagen für Immobilienerwerb |
| Teilentnahme | Min. 3.000 €, max. 75 % des Guthabens |
| Kombination mit Riester-Darlehen | Darlehen tilgen statt Einmalzahlung |
| Nachbesteuerung | Im Rentenbezug über Wohnförderkonto |
Riester-Rente kündigen oder umwandeln?
Kündigung des Riester-Vertrags führt zur Rückzahlung aller Zulagen + Steuervorteile — oft keine gute Idee. Besser: Vertrag auf Wohnriester umstellen oder Riester-Darlehen abschließen.
Wohn-Riester: Altersvorsorge direkt für Wohneigentum nutzen
Das "Wohn-Riester" oder die "Eigenheimrente" erlaubt es, das angesparte Riester-Kapital für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum einzusetzen. Das Besondere: Das gesamte Kapital kann vor der Rente für Wohneigentum genutzt werden — komplett oder teilweise.
Wie funktioniert Wohn-Riester konkret?
Es gibt zwei Wege: Entweder du schließt einen Bauspar-Riester-Vertrag ab (Bausparkasse), bei dem du das Kapital und die staatliche Förderung direkt in einen Bausparvertrag einzahlst. Oder du nutzt einen klassischen Riester-Vertrag und entnimmst das Kapital als Eigenkapital beim Immobilienkauf.
Wichtig: Das entnommene Kapital wird auf einem "Wohnförderkonto" fiktiv verzinst (2 % p.a.) und im Alter versteuert. Das nennt sich "nachgelagerte Besteuerung". Klingt nachteilig — ist es aber nicht, weil der Steuervorteil während der Ansparphase und die staatlichen Zulagen (bis 175 € p.a. + 300 € je Kind) diese Steuer bei den meisten Nutzern mehr als ausgleichen.