Steuerliche Freibeträge

Schenkungen zwischen Eltern und Kindern sind bis 400.000 € steuerfrei — und zwar alle 10 Jahre neu. Das heißt: Ein Kind kann von Mutter und Vater je 400.000 € steuerfrei geschenkt bekommen. Pro Dekade also bis zu 800.000 € ohne Schenkungsteuer.
Wie läuft eine Schenkung ab?

- Schenkungsvertrag aufsetzen (bei größeren Summen: Notar empfohlen)
- Geld überweisen mit Verwendungszweck "Schenkung"
- Schenkung dem Finanzamt melden (ab 20.000 €)
- Freibetrag prüfen und dokumentieren
Was die Bank sagt
Für die Darlehen für Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie. Typisch: 100.000 – 500.000 €.">Baufinanzierung ist eine Schenkung ideales Eigenkapital. Die Bank verlangt aber einen Nachweis: Schenkungsvertrag und Kontoauszug der Überweisung reichen meist aus.
Achtung: Rückforderungsrechte
Eltern können Schenkungen unter bestimmten Umständen zurückfordern (z.B. Insolvenz). Besprich das offen mit deinen Eltern und — bei größeren Summen — mit einem Anwalt. Auch: Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim muss, können vergangene Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden.
Mehr Tipps zum Eigenkapital aufbauen in unserem Ratgeber.
Erfahrung: Eigenkapital ist der unterschätzte Hebel
In der Praxis sehen wir oft: Wer die letzten 12 Monate gezielt spart und noch einmal 10.000–20.000 € Eigenkapital zusammenbekommt, spart durch die bessere Beleihungsklasse manchmal mehr als durch das EK selbst — nämlich 0,1–0,2 % weniger Zins über 10 Jahre.
Die steuerlichen Freibeträge bei Schenkungen regelt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Aktuelle Freibeträge erklärt außerdem die Verbraucherzentrale.
Schenkung als Eigenkapital: Was ist erlaubt?
Eltern können ihren Kindern steuerfreie Schenkungen machen — und diese direkt als Eigenkapital für die Baufinanzierung einsetzen. Banken akzeptieren Schenkungen in der Regel, wenn sie vor der Finanzierung eingegangen sind.
| Verhältnis | Schenkungsgrenze (steuerfrei) | Turnus |
|---|---|---|
| Eltern → Kind | 400.000 € | Alle 10 Jahre |
| Großeltern → Enkel | 200.000 € | Alle 10 Jahre |
| Geschwister | 20.000 € | Alle 10 Jahre |
| Nicht-Verwandte | 20.000 € | Alle 10 Jahre |
So läuft eine Schenkung als EK ab
- Schenkung auf Konto überweisen (mind. 3 Monate vor Kreditantrag empfohlen)
- Schenkungsvertrag beim Notar beurkunden lassen (bei größeren Beträgen)
- Schenkungsteuererklärunng beim Finanzamt — auch wenn steuerfrei, zur Fristwahrung
- Bei der Bank als Eigenkapital nachweisen (Kontoauszüge)
Schenkung als Eigenkapital: Was rechtlich gilt
Eine Schenkung von Eltern oder Großeltern ist eine der effektivsten Möglichkeiten, schnell Eigenkapital zu generieren. Der Steuerfreibetrag beträgt 400.000 € pro Elternteil (also bis zu 800.000 € von beiden Eltern zusammen) — steuerfrei alle 10 Jahre.
Praxistipps zur Schenkung
- Schriftlicher Schenkungsvertrag: Nicht zwingend, aber empfohlen — schützt bei Erbschaftsstreitigkeiten
- Rechtzeitig überweisen: Banken wollen sehen, dass das Geld schon eine Weile auf dem Konto liegt (min. 3 Monate)
- Keine Rückzahlungspflicht: Eine Schenkung darf keine "Rückzahlungsklausel" enthalten, sonst wertet die Bank es als Darlehen (reduziert das effektive Eigenkapital)
- Schenkungssteuer prüfen: Übersteigt die Schenkung den Freibetrag, ist Schenkungsteuer fällig. Steuerberater fragen.