Steuerliche Freibeträge

Schenkung der Eltern als Eigenkapital: Was ist erlaubt?

Schenkungen zwischen Eltern und Kindern sind bis 400.000 € steuerfrei — und zwar alle 10 Jahre neu. Das heißt: Ein Kind kann von Mutter und Vater je 400.000 € steuerfrei geschenkt bekommen. Pro Dekade also bis zu 800.000 € ohne Schenkungsteuer.

Wie läuft eine Schenkung ab?

Schenkung der Eltern als Eigenkapital: Was ist erlaubt?
  1. Schenkungsvertrag aufsetzen (bei größeren Summen: Notar empfohlen)
  2. Geld überweisen mit Verwendungszweck "Schenkung"
  3. Schenkung dem Finanzamt melden (ab 20.000 €)
  4. Freibetrag prüfen und dokumentieren

Was die Bank sagt

Für die Darlehen für Kauf, Bau oder Modernisierung einer Immobilie. Typisch: 100.000 – 500.000 €.">Baufinanzierung ist eine Schenkung ideales Eigenkapital. Die Bank verlangt aber einen Nachweis: Schenkungsvertrag und Kontoauszug der Überweisung reichen meist aus.

Achtung: Rückforderungsrechte

Eltern können Schenkungen unter bestimmten Umständen zurückfordern (z.B. Insolvenz). Besprich das offen mit deinen Eltern und — bei größeren Summen — mit einem Anwalt. Auch: Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim muss, können vergangene Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zurückgefordert werden.

Mehr Tipps zum Eigenkapital aufbauen in unserem Ratgeber.

Erfahrung: Eigenkapital ist der unterschätzte Hebel

In der Praxis sehen wir oft: Wer die letzten 12 Monate gezielt spart und noch einmal 10.000–20.000 € Eigenkapital zusammenbekommt, spart durch die bessere Beleihungsklasse manchmal mehr als durch das EK selbst — nämlich 0,1–0,2 % weniger Zins über 10 Jahre.

Tipp: Jeder Euro Eigenkapital über Stufengrenzen (80 %, 70 %, 60 % Beleihungsauslauf) hat überproportionale Wirkung. Berechne deinen Vorteil: Rechner.

Die steuerlichen Freibeträge bei Schenkungen regelt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Aktuelle Freibeträge erklärt außerdem die Verbraucherzentrale.

Schenkung als Eigenkapital: Was ist erlaubt?

Eltern können ihren Kindern steuerfreie Schenkungen machen — und diese direkt als Eigenkapital für die Baufinanzierung einsetzen. Banken akzeptieren Schenkungen in der Regel, wenn sie vor der Finanzierung eingegangen sind.

VerhältnisSchenkungsgrenze (steuerfrei)Turnus
Eltern → Kind400.000 €Alle 10 Jahre
Großeltern → Enkel200.000 €Alle 10 Jahre
Geschwister20.000 €Alle 10 Jahre
Nicht-Verwandte20.000 €Alle 10 Jahre

So läuft eine Schenkung als EK ab

  1. Schenkung auf Konto überweisen (mind. 3 Monate vor Kreditantrag empfohlen)
  2. Schenkungsvertrag beim Notar beurkunden lassen (bei größeren Beträgen)
  3. Schenkungsteuererklärunng beim Finanzamt — auch wenn steuerfrei, zur Fristwahrung
  4. Bei der Bank als Eigenkapital nachweisen (Kontoauszüge)
Wichtig für die Bank: Schenkungen mit Rückforderungsvorbehalt werden von manchen Banken nicht als vollwertiges Eigenkapital anerkannt. Im Schenkungsvertrag darauf verzichten.

Schenkung als Eigenkapital: Was rechtlich gilt

Eine Schenkung von Eltern oder Großeltern ist eine der effektivsten Möglichkeiten, schnell Eigenkapital zu generieren. Der Steuerfreibetrag beträgt 400.000 € pro Elternteil (also bis zu 800.000 € von beiden Eltern zusammen) — steuerfrei alle 10 Jahre.

Praxistipps zur Schenkung

  1. Schriftlicher Schenkungsvertrag: Nicht zwingend, aber empfohlen — schützt bei Erbschaftsstreitigkeiten
  2. Rechtzeitig überweisen: Banken wollen sehen, dass das Geld schon eine Weile auf dem Konto liegt (min. 3 Monate)
  3. Keine Rückzahlungspflicht: Eine Schenkung darf keine "Rückzahlungsklausel" enthalten, sonst wertet die Bank es als Darlehen (reduziert das effektive Eigenkapital)
  4. Schenkungssteuer prüfen: Übersteigt die Schenkung den Freibetrag, ist Schenkungsteuer fällig. Steuerberater fragen.
Beispiel: Eltern schenken 60.000 € — vollständig steuerfrei (unter 400.000 € Freibetrag). Das erhöht das Eigenkapital von 10 % auf 20 %. Resultat: Zinssatz sinkt um ca. 0,3 %, Laufzeit kürzer, Gesamtersparnis ca. 20.000 €.